Die gesetzliche und die private Krankenversicherung ermöglichen in Deutschland bei vielen Patienten notwendige kieferorthopädische Behandlungen von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Diese, vielen Kindern ohne Ansehen ihrer Herkunft zugutekommende, solidarische Errungenschaft unseres Gemeinwesens darf nicht geringschätzt werden. Sie ist als großartige gesellschaftliche Leistung anzusehen, die mit Blick auf die Lebensverhältnisse vieler Menschen im Rest der Welt nicht hoch genug gewürdigt werden kann.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass die meisten Zahn- und Kieferregulierungen in Deutschland überwiegend von einer Solidargemeinschaft bezahlt werden. Nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, auch die Privatversicherungen finanzieren sich gleichermaßen im Wesentlichen über Beiträge ihrer Mitglieder.
Diese bemerkenswerte Sozialleistungskomponente unserer Volkswirtschaft ermöglicht es unseren Kindern in großer Zahl, einer schulischen und beruflichen Zukunft ungehemmt entgegen lächeln zu können. Das ist gut so, denn Kinder können für ihre Zahn- und Kieferfehlstellungen nie verantwortlich gemacht werden.
Selbst wenn der Krankheitswert vieler Zahnfehlstellungen nicht mit demjenigen schlimmer Leiden in der Allgemeinmedizin verglichen werden kann, sind Regulierungen von unverschuldet schief stehenden Kinderzähnen neben Ihrer medizinischen Begründung sicher auch eine zumindest angemessene Sozialleistung unseres weltweit herausragenden Gesundheitswesens.
Niemand soll in unserem heutigen Deutschland die Herkunft eines Kindes an der Zahnstellung erkennen können. Gerade Zähne bedeuten Chancengleichheit.